Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard) leitet den Programmbereich 2 Kommunikationsstrukturen und ihre Gestaltung und die Forschungsgruppe Meinungsbildung am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI). Sein Team beschäftigt sich mit den Regeln, unter denen in digitalen Kommunikationsräumen und besonders in sozialen Netzwerken neue Foren und Praktiken der gesellschaftlichen Verständigung und Selbstvergewisserung entstehen.
Nach Studien der Rechtswissenschaften in Graz, Genf und als Fulbright und Boas-Stipendiat an der Harvard School promoviert er mit einer Arbeit zur Rechtsstellung des Individuums im Völkerrecht. 2014 wurde er als Postdoktorand an das Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt gerufen, wo er sich bei Prof. Kadelbach und Prof. Vesting am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit zur normativen Ordnung des Internets habilitierte und die Lehrbefugnis für Völkerrecht, Internetrecht und Rechtstheorie erhielt. Nach Vertretungen in Heidelberg und Jena folgte er im Herbst 2021 dem Ruf auf die Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck.
Sonstige Tätigkeiten
Neben seiner Tätigkeit am HBI leitet Matthias C. Kettemann den Forschungsschwerpunkt Neue Technologien und Zukunft des Rechts am Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG). Er ist auch Direktor des Innsbruck Quantum Ethics Lab; Mitglied der UNESCO-Weltwissenschaftsethikkommission (COMEST), Mitglied des Vorstands und Forschungsgruppenleiter für Platform and Content Governance“ am Sustainable Computing Lab der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Berater und Beirat in verschiedenen Stiftungen und Förderinstitutionen im In- und Ausland.