Dr. Tobias Mast leitet den Programmbereich „Kommunikationsstrukturen und ihre Gestaltung“. Sein Team beschäftigt sich der Frage, welche Voraussetzungen Kommunikationsstrukturen auszeichnen und wie auf diese mit rechtlichen und technischen Mitteln im öffentlichen Interesse eingewirkt werden kann.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Informations- und Medienrecht promovierte er am HBI aus einer interdisziplinären Perspektive zur öffentlichen Informationstätigkeit des Staates. Sein Referendariat leistete er am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u. a. bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und dem Bundesverfassungsgericht ab. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig.
Er ist Mitglied des Advisory Board bei www.verfassungsblog.de und strebt eine Habilitation an der Universität Mainz unter Betreuung von Prof. Dr. Matthias Bäcker an. Außerdem ist er Lehrbeauftragter der Universität Hamburg und Prüfer im Staatsteil der Ersten juristischen Prüfung für das Justizprüfungsamt Hamburg.
Im Januar 2024 wurde er zum Sachverständigen des Deutschen Bundestages für das Digitale-Dienste-Gesetz zur Durchführung des Digital Services Act berufen. Im Juli 2024 wählte ihn der Deutsche Bundestag in den Beirat der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur; im Oktober 2025 erfolgte seine Wiederwahl.
Publikationen, Lehrveranstaltungen und Vorträge von Tobias Mast (Stand: Mai 2026)